Deine Daten sind bei uns sicher!

Hygienevorschriften im Kindergarten

Autor Oliver Haas
Oliver Haas
8
Lesezeit ca. 8 Minuten

Ob Schniefnasen, die überall neugierig hineingesteckt und abgeschmiert werden, Husten und Niesen ohne Hand vorhalten, oder weil vieles gerne in den Mund genommen wird – Kinder sind wahre Bazillenschleudern. Natürlich ohne, dass sie es absichtlich sein möchten.

Im Kindergarten, der Kindertagesstätte oder anderen Erziehungseinrichtungen sind mehrere Kinder und Erzieher auf engem Raum zusammen. Infektionskrankheiten können sich daher mit Leichtigkeit rasch verbreiten.

Auftrag der Einrichtungen und der Erzieher ist es, nicht nur das Wohlbefinden, sondern auch die Gesundheit ihrer Schützlinge bestmöglich sicherzustellen. Nur durch eine gesundheitsfördernde Umgebung können sich Kinder entfalten, lernen und weiterentwickeln. Hygiene im Kindergarten oder Kindertagesstätten gehört daher mit zu den Aufgaben des pädagogischen Fachpersonals. Auch die Kinder selbst sind gefordert, da sie (Körper-)Hygiene und Sauberkeit durch die Sauberkeitserziehung im Kindergartenalter erst noch lernen müssen.

Hygiene im Kindergarten: Sauberkeitserziehung

Sicherlich ist es nicht förderlich, Kinder zu übertriebener Reinlichkeit zu ermutigen, Waschzwänge hervorzurufen oder gar eine Mysophobie auszulösen (Angst vor der Ansteckung mit Viren und Bakterien).

Zudem soll sich bei Kindern ein intaktes und starkes Immunsystem entwickeln. Eine sterile Umgebung ist im Kindergarten sowieso nicht herzustellen, allerdings können schon wenige Maßnahmen zu einem verbesserten Infektionsschutz und somit einem sicheren Ort für Spiel und Erziehung beitragen.

Eine gewisse Sensibilität bei Kita- und Kindergartenkindern für Hygiene und Sauberkeit ist für das Leben im und außerhalb des Kindergartens sowie für den späteren Lebensweg zwingend notwendig. Aufgabe der Erzieher ist es also, bei den Kindern ein gesundes Bewusstsein für Hygiene und Sauberkeit zu fördern.

Das beginnt mit Händewaschen nach der Toilette, dem Spielen im Sandkasten oder einfach vor den Mahlzeiten. Auch die Überwindung der oralen Phase und dem Bedürfnis alles in den Mund zu nehmen, gehört dazu. Regelungen wie Hand vorhalten beim Husten oder Niesen sowie Naseputen zählen ebenfalls zum notwendigen Hygieneverständnis bei Kindern.

Während in den Kitas noch viele Kinder Windeln tragen, ist es in mehreren Kindergärten mittlerweile Voraussetzung, dass das Kind trocken ist und keine Windel mehr benötigt. Absolute Sicherheit kann es in der weiten Altersspanne bis zu sechs Jahren natürlich nicht geben und so gehören Wickeln und Töpfchen-Training noch immer zu den Aufgaben der Erzieher und Kinderpfleger.

Kindergarten Hygieneplan – darauf kommt es an

Nahezu jedes Bundesland hat Regeln und Leitfäden für Hygiene in Erziehungseinrichtungen veröffentlicht. In diesen Hygieneplänen für Kitas, Kindergärten oder sonstigen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen werden mehrere Punkte behandelt und Regelungen für Erzieher und Einrichtungen aufgestellt. Dadurch soll die Sauberkeit und Hygiene in der Einrichtung gewährleistet und Kinder, Erzieher und Familienangehörige vor der Verbreitung von Krankheiten geschützt werden.

So werden für die Hygiene im Kindergarten etwa folgende Punkte mithilfe von Hygieneplänen behandelt:

  • Grundlagen der Hygiene: Übertragungswege von Infektionskrankheiten, Handhygiene, Reinigung/Desinfektion von Flächen, richtig Lüften, etc.
  • Raumspezifische Hygiene: Hygienevorschriften in der Kindergarten Küche sowie im Umgang mit Lebensmitteln und der Essenszubereitung, Sanitärbereiche, Schlaf- und Ruheräume, Spielbereiche, Außenbereich/Spielplatz, etc.
  • Umgang mit Infektionskrankheiten: Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes, Umgang mit Infektionskrankheiten und Parasiten, etc.

Zudem gibt es Hygienepläne, die sich mit spezifischen Bereichen und Aspekten in Kitas und Kindergärten befassen, die nicht selten die Erziehungsberechtigten als Adressaten haben:

  • Elternbriefe zu Speisen bei Festen und selbstgemachtes Mitgebrachtes
  • Umgang mit Muttermilch in der Kita

Weitere Beispiele für Hygienepläne und detaillierte Ausführungen bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Typische Kita-Krankheiten und ab wann Sie meldepflichtig sind

Ein krankes Kind zu Hause ist unbequem und kann berufstätige Eltern am konzentrierten Arbeiten hindern. Es kommt daher nicht selten vor, dass Eltern ihre kränkelnden Kinder versuchen in der Kita abzugeben – oftmals erfolgreich, was eine Krankheitswelle nach sich ziehen kann. Erzieher sollten daher bereits bei der Annahme der Kinder auf Krankheitssymptome achten und eine Annahme bei zu hoher Ansteckungsgefahr für die übrigen Kinder vermeiden.

Häufig auftretende Krankheiten in der Kita:

Atemwegserkrankungen: Egal ob ein leichter Husten, Schnupfen mit laufender Nase oder Heiserkeit und Halsschmerzen. Leichte Erkältungssymptome können bereits ein Hinweis auf eine sich anbahnende Erkrankung sein. Wenn möglich, sollten Kinder bereits bei anfänglichen Krankheitssymptomen oder allgemein Unwohlsein zu Hause bleiben. Selbst bei leichten Symptomen kann der allgemeine Gesundheitszustand bereits geschwächt sein und es besteht zudem Ansteckungsgefahr durch Tröpfcheninfektion (Niesen, Husten, Rotznase).

Magen-Darm-Infektionen: Sie äußern sich in Übelkeit, Bauchschmerzen und letztendlich in Durchfall und Erbrechen. Magen-Darm-Erkrankungen sind hochansteckend, weshalb meist mehrere Mitglieder eines Haushalts betroffen sind. Manchmal klingen die Symptome nach einigen Stunden wieder ab, in anderen Fällen ist der Gang zum Kinderarzt erforderlich. Sind Noro oder Rota Viren im Spiel, ist eine schwerwiegende Infektion möglich, die mehrere Tage andauern kann. Eine Rückkehr in die Kita oder den Kindergarten ist in jedem Fall erst nach 24 Stunden Symptomfreiheit empfehlenswert.

Besonders für kleine Kinder sind Durchfall und Erbrechen gar lebensbedrohlich, etwa wenn der Flüssigkeitshaushalt nicht ausgeglichen werden kann. In diesem Fall ist der Gang zum Kinderarzt besser früher als zu spät ratsam.

Scharlach: Die bakterielle Infektion wird neben Grippe-Symptomen (v.a. im Hals und Rachenbereich) von einem juckenden Ganzkörperausschlag begleitet. Bei Verdacht auf Scharlach ist der Kinderarzt aufzusuchen, da die Krankheit hochansteckend ist und in der Regel mit Antibiotika behandelt wird.

Hand-Fuß-Mund-Krankheit: Erkennungsmerkmal sind neben leichten Erkältungssymptomen die kleinen, schmerzhaften Bläschen im Mund sowie an den Händen und Füßen. Ansteckungsgefahr besteht durch Tröpfcheninfektion, vor allem durch die Blasenflüssigkeit.

Ringelröte: Die Symptome der Ringelröte gleichen denen einer leichten Erkältung und werden oftmals nicht bemerkt. Anzeichen ist ein fleckförmiger, roter Ausschlag, der jedoch weder juckt noch anderweitig schmerzhaft ist. Die Krankheit ist durch Tröpfcheninfektion stark ansteckend und ist vor allem für Schwangere gefährlich, da das Ungeborene bei Ansteckung der Mutter Schaden nehmen kann.

Windpocken: Sehr ansteckend, durch Viren übertragen und von einem heftig juckenden Hautausschlag begleitet. Bester Schutz gegen Windpocken ist die Impfung.

Meldepflichtige Erkrankungen bei Kita-Kindern:

Die Meldepflicht bestimmter Erkrankungen bei Kindern im Kita- oder Kindergartenalter ist eine gesetzliche Vorgabe für Kindertagesstätten und Kinderärzte. Im Falle einer Diagnose ist diese an die zuständigen Behörden oder Gesundheitsämter zu melden.

Während manche Kinderkrankheiten bundesweit meldepflichtig sind, variieren andere in den Bundesländern. Zu den meldepflichtigen Krankheiten gehören:

  • Scharlach
  • Windpocken
  • Masern
  • Röteln
  • Mumps
  • Keuchhusten
  • Noro- oder Rota-Virus

Neben der richtigen Behandlung kann der Kinderarzt auch eine Empfehlung aussprechen, ab wann das Kind wieder zur Kita oder in den Kindergarten gehen kann, ohne eine Ansteckungsgefahr für andere Kinder und die Erzieher darzustellen.

Sonderfall Masern-Impfung

Seit dem 1. Januar 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft. Auf der Website des Bundesgesundheitsministerium heißt es: „Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen.“ Des Weiteren: „Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal.”

Ziel der Impfpflicht ist es, Kinder und Angehörige vor einer Ansteckung zu schützen und die unkontrollierte Verbreitung (z.B. über die Kita oder den Kindergarten) mit einer der ansteckendsten Infektionskrankheiten vorzubeugen.

Kindergarten Hygiene – Läuse erkennen und bekämpfen

Läuse sind ein Sonderfall, was die Hygiene und Sauberkeit im Kindergarten angeht, denn sie sind kein Indikator für schmutzige Verhältnisse zu Hause oder in der Einrichtung. Läuse treten unabhängig der Sauberkeit und Körperhygiene auf.

Dennoch obliegt es nicht nur den Erziehungsberechtigten der Kinder, sondern auch den Erziehern im Kindergarten oder in der Kindertagesstätte Anzeichen für Läuse zu erkennen, um eine Ausbreitung auf die anderen Kinder und deren Haushalte zu verhindern.

Ein Kopflausbefall ist gesundheitlich zwar ungefährlich, allerdings äußerst unangenehm. Nicht nur das Jucken und damit verbundene Kratzen ist lästig, auch die Vorstellung, dass die kleinen Tierchen auf dem Kopf sitzen, ist psychisch herausfordernd. Für die Einrichtung und die Erziehungsberechtigten ist daher schnelles Handeln geboten.

Sollten bei einem Kind Kopfläuse auftreten, ist die Meldung an den Kindergarten, die Kindertagesstätte oder die Schule unerlässlich und gem. § 34 IfSG verpflichtend. Sollte die Meldung nicht erfolgen ist eine Behandlung zudem relativ sinnlos, da das Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut mit Kopfläusen aus der Einrichtung nach Hause kommt. Es müssen also alle, Eltern sowie Erziehungsberechtigte, an einem Strang ziehen.

In vielen Kitas und Kindergärten liegen Flyer oder Infomaterial aus oder Eltern können sich im Internet informieren, wie sie im Fall des Verdachts auf Kopfläuse vorgehen. Vor allem die Bekämpfung der Läuse zu Hause ist die größte Arbeit. Nicht nur müssen die Haare aller im Haushalt lebenden Personen mit entsprechendem Läuse Shampoo behandelt und für die kommenden Tage regelmäßig mit einem Nissen Kamm gepflegt werden. Auch alle Textilien sollten gewaschen und Sitzmöbel sowie Autositze zumindest abgesaugt oder gereinigt werden. Für die Erzieher gilt das gleiche Prozedere und auch die Textilien und Polstermöbel im Kindergarten sollten einer Reinigungskur unterzogen werden.

Weitere Artikel zum Thema

Kitas sind Orte der Kinderbetreuung und -förderung. Doch auch die pädagogischen Fachkräfte selbst müssen in einer sicheren und gesunden Umgebung arbeiten können. Wie Einrichtungen den Arbeitsschutz umsetzen, erfahren Sie in unserem Beitrag.

Der Kindergarten ist ein Ort, an dem Kinder nicht nur spielen, sondern auch lernen, miteinander umzugehen, Verantwortung zu übernehmen und soziale Kompetenzen zu entwickeln. Um dieses Zusammenleben zu fördern, sind klare und sinnvolle Regeln unerlässlich. Sie entlasten nicht nur die pädagogischen Fachkräfte, sondern bieten auch den Kindern eine Orientierung. In diesem Artikel beleuchten wir die verschiedenen Regelwerte, die in einer Kindertagesstätte wichtig sind – für Kinder, Eltern und Erzieher.

baloop ist Ihr vertrauensvoller Personaldienstleister zur Arbeitnehmerüberlassung von pädagogischem Fachpersonal. So bekämpfen sie mithilfe von Zeitarbeit den Personalmangel in Ihrer Erziehungseinrichtung.