Kinderbetreuungseinrichtungen wie Kitas und Kindergärten haben eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe – sie fördern die Entwicklung unserer Kleinsten und ermöglichen es Eltern, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Damit diese Aufgabe gelingt, müssen sowohl die Kinder als auch die pädagogischen Fachkräfte in einer sicheren und gesundheitsfördernden Umgebung arbeiten.
Der Arbeitsschutz spielt dabei eine zentrale Rolle. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen. Für Kindertagesstätten bedeutet das konkret: Die Träger und Leitungen müssen die Gefährdungen systematisch erfassen, Schutzmaßnahmen ergreifen und diese regelmäßig überprüfen. Nur so werden Unfälle, Erkrankungen und psychische Belastungen der Erzieherinnen vermieden – zum Wohle der Beschäftigten selbst, aber auch der Kinder, die in ihrer Entwicklung darauf angewiesen sind, von gesunden und motivierten Fachkräften betreut zu werden.
Gefährdungsbeurteilung und Hygieneplan als Basis
Zentrales Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung. Hier werden systematisch alle Gefährdungen und Belastungen für Mitarbeiter erfasst – vom Lärmpegel über körperliche Belastungen bis hin zu psychischen Beanspruchungen. Auf Basis dieser Bestandsaufnahmen lassen sich dann die erforderlichen Schutzmaßnahmen ableiten und in einem Hygieneplan festhalten.
Während der Arbeitsschutz primär auf die Vermeidung von Unfällen und akuten Gesundheitsgefahren ausgerichtet ist, befasst sich der Gesundheitsschutz stärker mit der Förderung und dem Erhalt der Gesundheit der Beschäftigten. Dazu gehören neben der Reduzierung von Belastungen auch Angebote zur Stressmanagement und Burnout-Prävention. Nur wenn beide Aspekte berücksichtigt werden, kann ein ganzheitlicher Schutz der Mitarbeitergesundheit gelingen.
In Kindertageseinrichtungen sind dabei eine Vielzahl an Gefahrenquellen zu berücksichtigen: Das reicht vom Verletzungsrisiko durch Spielgeräte und Mobiliars über die Infektionsgefahr durch Krankheitserreger bis hin zur Lärmbelästigung, die bei pädagogischen Fachkräften zu Gehörschäden führen kann. Auch psychische Belastungen wie Zeitdruck, wechselnde Arbeitszeiten und hohe Anforderungen an die Mitarbeiter fließen hier ein.
Sicherheitsbeauftragte und betriebliche Mitbestimmung
Um den Arbeitsschutz in der Kita effektiv umzusetzen, sieht das Gesetz die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten vor. Die Beschäftigtenvertreter überwachen die Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen, beraten die Kita-Leitung und haben ein Initiativrecht, um auf Missstände hinzuweisen.
In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten zählen dabei auch die Kinder in den Tageseinrichtungen mit. Somit müssen Kitas ab dieser Größe ebenfalls Sicherheitsbeauftragte bestellen.
Darüber hinaus sind die Mitarbeiter selbst eng in den betrieblichen Arbeitsschutz einzubinden. Sie kennen die Abläufe und Gefährdungen in ihrer täglichen Arbeit am besten und können wertvolle Impulse für Verbesserungen geben. Regelmäßige Gefährdungsbegegnungen, Schulungen und ein offener Dialog tragen dazu bei, die Sicherheitskultur in der Kita kontinuierlich zu stärken. Das Werksarztzentrum kann hier als kompetenter Partner Unterstützung anbieten.
Konkrete Maßnahmen für Infektions- und Gesundheitsschutz
Neben der systematischen Herangehensweise müssen Kitas auch eine Reihe konkreter Schutzmaßnahmen umsetzen. Dazu zählen zum einen Vorkehrungen zum Infektionsschutz: Hier sind neben den Hygieneregeln und einer adäquaten Erstversorgung vor allem Impfschutzkonzepte für Beschäftigte und Kinder wichtig.
Um die physischen Belastungen der Mitarbeiter abzumildern, ist eine ergonomisch gestaltete Arbeitsumgebung entscheidend. Das beginnt bei der Anpassung von Möbeln und Arbeitshöhen, reicht über rutschfeste Böden bis hin zu Rückenzonen zum Bewegen und Lagern der Kinder. Regelmäßige Pausen und Angebote zur Entlastung und Entspannung, wie Rückenkurse oder Massagen, beugen zudem Rückenschmerzen und andere gesundheitliche Probleme vor.
Arbeitsschutz als Investition in Qualität
Zusammengefasst zeigt sich: Der Arbeitsschutz in Kitas ist keine lästige Pflichtaufgabe, sondern eine wichtige Investition in die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten – und damit auch in Qualität der Kinderbetreuung. Kitaleitungen, die den Arbeitsschutz konsequent umsetzen, tragen nicht nur zum Wohlergehen ihrer Mitarbeiter bei, sondern stärken auch die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit ihrer Einrichtung.