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AGB

AGB

  1. Vertragsgegenstand, Durchführung
    Die Firma baloop GmbH stellt dem Kunden auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages vorübergehend Mitarbeiter am vereinbarten Einsatzort zu den nachfolgend genannten „Allgemeinen Vertragsbedingungen - Arbeitnehmerüberlassung“ zur Verfügung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn diese von der Firma baloop GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt sind.
    1. Die von der Firma baloop GmbH zur Verfügung gestellten Mitarbeiter sind nach dem vom Kunden beschriebenen fachlichen Anforderungsprofil ausgewählt und dürfen nur in dem vertraglich vereinbarten Tätigkeitsbereich eingesetzt werden. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Mitarbeiter mit der Beförderung, mit dem Umgang oder dem Inkasso von Geld und anderen Zahlungsmitteln zu beauftragen. Eine Haftung der Firma baloop GmbH kommt insoweit nicht in Betracht.
    2. Während des Einsatzes beim Kunden unterliegen die Mitarbeiter dessen Weisungen und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Vertragliche Beziehungen werden zwischen dem Kunden und dem Mitarbeiter nicht begründet. Vereinbarungen über die Art und Dauer der Tätigkeit, Arbeitszeit und sonstige Absprachen sind nur wirksam, soweit sie mit der Firma baloop GmbH getroffen wurden.
  2. Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit / Versicherungen
    1. Während des Arbeitseinsatzes übernimmt der Kunde gegenüber dem Mitarbeiter die Fürsorgepflichten eines Arbeitgebers. Er hat sicherzustellen, dass am Beschäftigungsort des Mitarbeiters die geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die gesetzlich zulässigen Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden und die Einrichtungen und Maßnahmen der „Ersten Hilfe“ gewährleistet sind. Soweit die Tätigkeit des Mitarbeiters eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung voraussetzt, hat der Kunde vor Beginn der Tätigkeit eine solche der Firma baloop GmbH mitzuteilen.
    2. Soll der Mitarbeiter zu Zeiten bzw. an Tagen eingesetzt werden, an denen die Beschäftigung nur mit besonderer behördlicher Genehmigung zulässig ist, hat der Kunde diese Genehmigung vor der Beschäftigung zu diesen Zeiten bzw. an diesen Tagen einzuholen. Der Kunde hat den Mitarbeiter vor Beginn der Beschäftigung am Arbeitsplatz einzuweisen und ihn über die besonderen Gefahren der zu verrichtenden Tätigkeit sowie Maßnahmen zu deren Abwendung zu informieren.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, die Einhaltung der Arbeitnehmer- Schutzvorschriften zu überwachen. Die vorstehenden Pflichten bestehen unbeschadet der Pflichten der Firma baloop GmbH. Zur Wahrnehmung seiner Arbeitgeberpflichten wird der Firma baloop GmbH innerhalb der Arbeitszeiten jederzeit ein Zutrittsrecht zu den Arbeitsplätzen der überlassenen Mitarbeiter eingeräumt.
    4. Der Kunde ist verpflichtet, einen etwaigen Arbeitsunfall der Firma baloop GmbH sofort anzuzeigen und ihm alle Informationen für die Unfallmeldung nach § 193 Abs. 1 SGB VII zur Verfügung zu stellen. Eine Kopie der Unfallanzeige hat der Kunde der für seinen Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft zu übersenden.
    5. Sollte der Mitarbeiter bei mangelhaften oder nicht vorhandenen Sicherheitseinrichtungen, Ausrüstungen oder Schutzkleidung die Aufnahme oder Fortsetzung der Tätigkeit berechtigterweise ablehnen, haftet der Kunde für die hierdurch ausfallende Arbeitszeit. Diese Ausfallzeit ist wie Arbeitszeit vertragsgemäß zu vergüten.
    6. Der Kunde ist verpflichtet, für den Mitarbeiter und für die Zeit der Leihe auf eigene Kosten eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Das Schutzniveau darf das von entsprechenden Versicherungen der Arbeitnehmer des Kunden nicht unterschreiten, insbesondere im Hinblick auf die Deckungssumme und der zu versichernden Tätigkeiten. Die Versicherung muss zwingend auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit abdecken. Unterlässt der Kunde den rechtzeitigen Abschluss oder den Erhalt der Versicherung, steht ihm bei Inanspruchnahme durch Dritte wegen einer Pflichtverletzung des Mitarbeiters im Innenverhältnis zum Mitarbeiter kein Ausgleichsanspruch zu; wenn und soweit der Mitarbeiter selbst wegen einer Pflichtverletzung in Anspruch genommen wird, hat der Kunde den Mitarbeiter in diesem Fall freizustellen.
  3. Verschwiegenheit
    1. Die Firma baloop GmbH sowie der überlassene Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung über alle Geschäftsangelegenheiten des Kunden verpflichtet.
  4. Zurückweisung
    1. Falls der Kunde mit den Leistungen des überlassenen Mitarbeiters nicht zufrieden ist und er die Firma baloop GmbH binnen 4 Stunden nach Beginn der Überlassung davon unterrichtet, kann er den Mitarbeiter zurückweisen. Die Arbeitsstunden des zurückgewiesenen Mitarbeiters werden dem Kunden nicht berechnet.
    2. Die Zurückweisung muss jeweils durch schriftliche Erklärung gegenüber der Firma baloop GmbH unter Angabe der Gründe erfolgen.
  5. Austausch des Mitarbeiters
    1. In den Fällen der Zurückweisung nach 4.1 ist die Firma baloop GmbH berechtigt, einen anderen, fachlich gleichwertigen Mitarbeiter zu überlassen. Eine solche Verpflichtung trifft die Firma baloop GmbH aber nur dann, wenn sie den zurückgewiesenen Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß ausgewählt hatte.
    2. Die Firma baloop GmbH ist im Übrigen berechtigt, aus innerbetrieblichen, organisatorischen oder gesetzlichen Gründen den überlassenen Mitarbeiter jederzeit auszutauschen und einen fachlich gleichwertigen Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen.
    3. Wegen Krankheit ausgefallene Mitarbeiter kann die Firma baloop GmbH ersetzen, eine Verpflichtung dazu besteht aber nicht.
  6. Vergütung / Zuschläge
    1. Maßgeblich für die Abrechnung ist der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag jeweils vereinbarte Stundenverrechnungssatz und die vereinbarten täglichen bzw. wöchentlichen Arbeitszeiten.
    2. Wünscht der Kunde Leistungen von Mehrarbeit, Nacht- Sonn- oder Feiertagsarbeit, bedarf es einer besonderen vorherigen Absprache mit der Firma baloop GmbH. Grundsätzlich werden in diesen Fällen nachstehende Zuschläge berechnet: a. Mehrarbeit 25 % (ab der 40. Stunde / Woche) b. Nachtarbeit 25% (22:00 – 06:00) c. Sonntagsarbeit 100% d. Feiertagsarbeit sowie für Arbeit an Heiligabend und Silvester nach 14:00 Uhr 100%
    3. Beim Zusammentreffen von zuschlagspflichtigen Sonn- und Feiertagszuschlägen ist jeweils nur der höhere Zuschlag zu vergüten.
    4. Für Einsätze außerhalb des Einsatzortes, werden anfallende Fahrt- und Reisekosten sowie Spesen nach den geltenden steuerlichen Bestimmungen in Rechnung gestellt.
  7. Rechnungslegung / Zahlungsbedingungen
    1. Die Rechnungsstellung erfolgt wöchentlich unter Zugrundelegung der vom Kunden durch seine Unterschrift und Firmenstempel bestätigten Zeitnachweise des Mitarbeiters. Die Zeitnachweise werden dem Kunden wöchentlich bzw. unmittelbar nach Beendigung des Auftrages vorgelegt. Die von der Firma baloop GmbH erteilten Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu begleichen. Der Mitarbeiter ist nicht zur Entgegennahme von Vorschüssen oder sonstigen Zahlungen berechtigt.
    2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Firma baloop GmbH berechtigt, sämtliche offenen – auch gestundeten – Rechnungen sofort fällig zu stellen und vom Kunden den sofortigen Ausgleich oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Die Firma baloop GmbH ist gleichzeitig berechtigt, bis zum Zahlungsausgleich die von ihr zur Verfügung zu stellenden Arbeitskräfte zurückzuhalten.
  8. Übernahmeprovision
    1. Der Kunde verpflichtet sich, Mitarbeiter der baloop GmbH nicht abzuwerben. Im Falle der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 4 Bruttomonatsgehältern.
    2. Der Kunde verpflichtet sich bei Übernahme eines Kandidaten innerhalb von 12 Monaten an die Firma baloop GmbH eine Übernahmeprovision von vier Bruttomonatsgehältern zu entrichten, die sich pro Einsatzmonat um 1/12 verringert. Diese ist bei Arbeitsbeginn des Kandidaten beim Kunden nach Einstellung bzw. Übernahme fällig.
    3. Kommt es innerhalb von 12 Monaten nach Überlassung an den Entleihbetrieb, zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleihbetrieb zu einem Vertragsabschluss, schuldet der Entleihbetrieb baloop GmbH eine Übernahmeprovision gemäß §8.2.
  9. Personalvermittlung
    1. Kommt es aufgrund unserer Vermittlungstätigkeit zu einem Vertragsschluss zwischen Auftraggeber oder einem mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen und Kandidat, erwächst unserem Unternehmen ein Provisionsanspruch. Der Provisionsanspruch entsteht unabhängig von der Tatsache, ob der vermittelte Kandidat für eine andere, als die ursprünglich vorgesehene Position eingestellt wird und unabhängig davon, ob der vermittelte Kandidat die Stellung nach Vertragsschluss tatsächlich antritt oder nicht. Hiervon abweichende Vereinbarungen können in den Einzelverträgen geschlossen werden.
    2. Die Höhe der Provision beträgt 33 % des zwischen Auftraggeber und vermitteltem Kandidat vereinbarten Jahresbruttogehalts zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Der Auftraggeber hat uns unverzüglich nach Vertragsschluss über die vereinbarten Konditionen zu unterrichten und auf Anforderung zu belegen.
  10. Aufrechnung / Zurückbehaltung
    1. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber der Firma baloop GmbH aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
  11. Gewährleistung / Haftung
    1. Die Firma baloop GmbH haftet nur bei fehlerhafter Auswahl ihrer Mitarbeiter für die vereinbarte Tätigkeit. Sie haftet nicht für die Ausführung der Arbeiten durch den Mitarbeiter sowie für Schäden, die dieser in Ausübung seiner Tätigkeit verursacht. Der Kunde ist verpflichtet, die Firma baloop GmbH von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte im Zusammenhang mit der Ausführung und der Verrichtung der dem überlassenen Mitarbeiter übertragenen Tätigkeiten erheben. Auf die Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung nach Ziffer 2.6 wird ausdrücklich verwiesen.“
    2. Die Firma baloop GmbH ist nicht verpflichtet Arbeitspapiere und Zeugnisse auf Ihre Richtigkeit zu überprüfen sowie Führungszeugnisse einzuholen.
    3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Firma baloop GmbH bei eigenem Verschulden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    4. Für alle sonstigen Schäden haftet die Firma baloop GmbH bei eigenem Verschulden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte / normale Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für die Haftung für die sorgfältige Auswahl des Mitarbeiters als auch für alle anderen Fälle (Verzug, Unmöglichkeit, positive Vertragsverletzung, Verschulden beim Vertragsschluss, etc.).
    5. Verletzt die Firma baloop GmbH eine Pflicht aus dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, hat der Kunde darzulegen und zu beweisen, dass die Pflichtverletzung durch die Firma baloop GmbH zu vertreten ist.
  12. Kündigung
    1. Macht die Firma baloop GmbH in den Fällen der Ziff. 5.1. nicht von ihrem Recht des Austauschs des Mitarbeiters Gebrauch, kann der Vertrag beiderseits fristlos gekündigt werden.
    2. Die Firma baloop GmbH ist zur fristlosen Kündigung auch berechtigt, wenn der Kunde im Falle des Zahlungsverzuges oder der wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse einer Aufforderung nach Ziff. 7.2. nicht nachkommt. Hiervon unberührt bleiben die sonstigen Ansprüche der Firma baloop GmbH auf Schadensersatz.
    3. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Eine Kündigung des Kunden ist nur wirksam, wenn sie gegenüber der Firma baloop GmbH ausgesprochen wird. Die Kündigungsfrist beträgt beiderseits 10 Arbeitstage. Eine nur dem Mitarbeiter mitgeteilte Kündigung ist unwirksam.
  13. Schlussbestimmungen
    1. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, Nebenabreden sind nicht getroffen.
    2. Gerichtsstand und Erfüllungsort – soweit gesetzlich zulässig – ist Düsseldorf.