Zwei Freundinnen haben Spaß im Urlaub
Sommeraktion: 1+1 Empfehlung

Empfehlen lohnt sich jetzt doppelt!

Nur vom 01.07. bis 01.09.: Sichere Dir und Deinem Kontakt jeweils bis zu 1.500 € Empfehlungsprämie und zusätzlich einen Reisegutschein im Wert von 250 €.

Du bist mit baloop als Arbeitgeber zufrieden?

Dann empfehle uns weiter! Mit der erhöhten Empfehlungsprämie sichert ihr euch beide für kurze Zeit jeweils bis zu 1.500 €.

Zusätzlich erhältst Du und Dein Kontakt einen Reisegutschein in Höhe von 250 €.

Empfehlen und kassieren

So easy funktioniert’s

1 Empfehle uns weiter

Du kennst eine pädagogische Fachkraft, die gut ins baloop-Team passen könnte? Empfehle uns als Arbeitgeber und ermutige sie zu einer Bewerbung bei uns.

2 Vorstellungsgespräch

Deine empfohlene Person bekommt die Chance, sich bei uns vorzustellen und bestätigt bereits im Gespräch, dass sie von Dir angesprochen wurde.

3 It’s a match

Die pädagogische Fachkraft unterschreibt ihren Vertrag bei baloop und reicht noch vor offiziellem Arbeitsantritt das ausgefüllte Empfehlungsformular ein.

4 Prämienauszahlung

Dein neuer Kollege startet bei uns und Ihr erhaltet beide die Empfehlungsprämie von bis zu 1.500 Euro in zwölf Monatsraten zu Eurem Gehalt ausgezahlt plus einen Reisegutschein im Wert von 250 Euro.

Teilnahmebedingungen

Empfehlungsprämie Sommeraktion 1 + 1 Empfehlung

Aktionszeitraum: 01.07.2026 bis einschließlich 01.09.2026

Teilnahmevoraussetzungen für die Prämie

Teilnehmen können alle Mitarbeiter der baloop GmbH. Neue, empfohlene Mitarbeiter sind dabei Personen, die bisher in keinem Arbeitsverhältnis mit der baloop GmbH stehen und/oder gestanden haben und auch noch nicht als Bewerber um einen Arbeitsplatz bei der baloop GmbH registriert sind. Die Namen des Empfehlers und des Empfohlenen müssen der baloop GmbH vor Abschluss eines Arbeitsvertrages bekannt sein.

Auszahlungsvoraussetzungen für die Prämie

  • Der Empfehler ist Mitarbeiter der baloop GmbH und zum jeweiligen Auszahlungszeitpunkt noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis.
  • Der Empfohlene begründet mit der baloop GmbH ein Arbeitsverhältnis und tritt dieses zum vereinbarten Arbeitsbeginn an. Weitere Einschränkungen zu den Berufsgruppen sind der baloop GmbH vorbehalten*
  • Bei dem Empfohlenen handelt es sich um eine Person, die bisher noch nicht in einem Arbeitsverhältnis mit der baloop GmbH gestanden hat und sich auch noch nicht, unabhängig von der Empfehlung, um einen Arbeitsplatz bei der baloop GmbH beworben hat.
  • Der Name des Empfehlers und des Empfohlenen ist der baloop GmbH vor Abschluss eines Arbeitsvertrages mit dem Empfohlenen bekannt.
  • Die Empfehlungsbestätigung muss bei der baloop GmbH schriftlich vor dem Arbeitsbeginn des Empfohlenen, mit dem Namen des Empfehlers ausgefüllt und vom Empfohlenen unterschrieben, vorliegen.

 

Höhe der Prämie und Auszahlungsmodalitäten (Sommeraktion 1+1 Empfehlung)

  • Für den Zeitraum 01.07.2026 - 01.09.2026 wird die Höhe der Empfehlungsprämie angepasst. Sowohl der Empfehler als auch der empfohlene Mitarbeiter erhalten jeweils eine Prämie von bis zu 1.500 € brutto. Die maximale Prämienhöhe gilt bei einer Vollzeitbeschäftigung mit 35 Wochenstunden, entsprechend 151,67 Stunden pro Monat.
  • Für die Berechnung der Prämie ist die bei Einstellung vereinbarte Arbeitszeit maßgeblich.
  • Bei einer geringeren Arbeitszeit reduziert sich die Prämie entsprechend anteilig.
  • Die Auszahlung der Prämie erfolgt sowohl für den Empfehler als auch für den Empfohlenen in monatlichen Raten in Höhe von 100 € brutto. Die Prämie ist Bestandteil des jeweiligen Arbeitslohns.
  • Die Auszahlung erfolgt jeweils mit der ersten Lohnabrechnung nach Arbeitsbeginn des Empfohlenen. Die Prämie wird nur für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit des Empfohlenen gezahlt.
  • Endet das Arbeitsverhältnis zwischen der baloop GmbH und dem Empfohlenen vor vollständiger Auszahlung der Prämie, werden keine weiteren monatlichen Prämien gezahlt. Gleiches gilt, wenn das Arbeitsverhältnis des Empfehlers während des Auszahlungszeitraums endet.

 

Zusätzliche Leistungen im Rahmen der Sommeraktion

Zusätzlich zur Geldprämie erhalten sowohl der Empfehler als auch der empfohlene Mitarbeiter jeweils einen Reisegutschein im Wert von 250 €. Die Gutscheine werden von der schauinsland-reisen Gmbh  bereitgestellt und durch den Arbeitgeber finanziert.
Die Ausgabe der Reisegutscheine erfolgt nach einem Monat erfolgreicher Beschäftigung des empfohlenen Mitarbeiters.

Ergänzende Bedingungen für den Reisegutschein

  • Der im Rahmen der Sommeraktion gewährte Reisegutschein wird durch einen externen Anbieter bereitgestellt. Die baloop GmbH ist nicht Reiseveranstalter und übernimmt keine Durchführung von Reisen.
  • Der Reisegutschein wird dem Empfehler sowie dem empfohlenen Mitarbeiter nach Ablauf von einem Monat erfolgreicher Beschäftigung des Empfohlenen zur Verfügung gestellt. Die Ausgabe kann per E-Mail oder postalisch erfolgen. Verzögerungen bei der Zustellung bleiben vorbehalten.
  • Die Einlösung des Gutscheins sowie die Planung, Buchung und Durchführung der Reise erfolgen eigenständig durch den jeweiligen Empfänger des Gutscheins. Es gelten die jeweiligen Bedingungen des Gutscheinanbieters.
  • Der Reisegutschein ist nicht auszahlbar, nicht übertragbar und nur einmalig einlösbar. Eine nachträgliche Verrechnung mit bereits gebuchten Reisen ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Gutscheins nicht möglich.
  • Der Reisegutschein berechtigt zu keinen zusätzlichen Urlaubstagen. Die Planung und Genehmigung von Urlaub erfolgt ausschließlich gemäß den bestehenden arbeitsvertraglichen Regelungen und in Abstimmung mit dem jeweiligen Vorgesetzten.
  • Die baloop GmbH haftet nicht für die Verfügbarkeit, Durchführung oder Qualität der durch den Gutschein gebuchten Reiseleistungen. Ansprüche im Zusammenhang mit der Einlösung des Gutscheins sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Anbieter geltend zu machen.
    Im Falle unvorhergesehener Umstände oder Nichtverfügbarkeit behält sich die baloop GmbH vor, den Gutschein durch eine gleichwertige Leistung zu ersetzen.

 

Ausschluss von der Empfehlungsaktion

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind insbesondere Fälle von unzumutbarer Belästigung, das heißt unter anderem Telefon-, Fax- oder E-Mail-Werbung ohne vorherige Zustimmung des Empfohlenen.
Ebenfalls ausgeschlossen ist die bewusste systematische Ausnutzung privater Beziehungen in unsachlicher oder unangemessener Weise zu Werbezwecken.
Irreführung, das heißt unter anderem das Tätigen von falschen Versprechungen, das Verbreiten von falschen Tatsachen oder das Verschweigen von wesentlichen Informationen im Rahmen der Empfehlung, führt ebenfalls zum Ausschluss.
Die Weitergabe von Kontaktdaten Dritter ohne deren Einverständnis ist unzulässig und führt ebenfalls zum Ausschluss von der Aktion.

Sonstiges

  • Wird ein Empfohlener von mehreren Mitarbeitern empfohlen, wird die zeitlich zuerst eingegangene schriftliche Empfehlungsbestätigung berücksichtigt und diesem Mitarbeiter die Prämie zugeordnet.
  • Die baloop GmbH ist nicht verpflichtet, mit einem empfohlenen Kandidaten ein Arbeitsverhältnis zu begründen. Die Entscheidung über eine Einstellung liegt ausschließlich bei der baloop GmbH.
  • Die Aktion ist befristet und gilt für den angegebenen Aktionszeitraum. Die baloop GmbH behält sich vor, die Aktion jederzeit zu ändern, anzupassen oder zu beenden.

 

* Erzieher (m/w/d), Heilerziehungspfleger (m/w/d), Sozialpädagogen (m/w/d)