Hinweisgebersystem

Was versteht man unter der Ombudsstelle?

  • Die Ombudsstelle ist eine von der baloop GmbH unabhängige, nicht deren Weisungen unterliegende Anlaufstelle im Rahmen eines Compliance-Management-Systems.
  • Vorliegend übernimmt dies für uns die Kanzlei Rudolph Rechtsanwälte aus Nürnberg. Ansprechpartner sind hier die Rechtsanwälte Dr. Tobias Rudolph und/oder Christian Krausse, LL.M. Eur.
  • Gesetzestreues und regelkonformes Verhalten hat für unser Unternehmen höchsten Stellenwert.
  • Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten / potentiellen Gesetzesverstößen Kenntnis zu erlangen, um dieses abstellen zu können.
  • Das Hinweisgebersystem bietet über die Ombudsstelle die Möglichkeit, potentielle Regelverstöße vertraulich zu melden.

Welche Aufgaben hat die Ombudsstelle?

  • Sie nimmt vertraulich Informationen mit Verdacht auf Verstöße / Unregelmäßigkeiten auf und bewertet diese unabhängig.
  • Sie schützt die Identität des Hinweisgebers (anwaltliche Verschwiegenheitspflicht).
  • Sie ist unparteiisch, diskret und neutral.
  • Sie beachtet datenschutzrechtliche Regelungen (DSGVO, BDSG).
  • Sie berichtet an den Compliance-Beauftragten des Unternehmens.

Warum Hinweisgeber nichts zu befürchten haben

  • Die Rechtsanwälte der Kanzlei Rudolph unterliegen als Ombudsstelle den gesetzlichen sowie berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten. Das gilt sowohl im Verhältnis zu dem Hinweisgeber als auch zum Unternehmen.
  • Den Hinweisgebern entstehen keine Kosten durch die Kontaktierung der Ombudsstelle.
  • Die Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit.

Wie kontaktiere ich die Ombudsstelle?

Rudolph Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Westtorgraben 1, 90429 Nürnberg Telefon +49 (0) 911 / 999 396 - 0 E-Mail rudolph@rudolph-recht.de
krausse@rudolph-recht.de